Coronavirus: Amazon bekommt in Frankreich keine Kurzarbeit genehmigt



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In der Coronakrise hat der Onlineversandhändler Amazon in Frankreich für mehrere Logistikzentren Kurzarbeit beantragt – diese aber nicht genehmigt bekommen. Ein entsprechender Antrag sei vom Arbeitsministerium abgelehnt worden, bestätigte Amazon.

Zur Begründung für die angestrebte Kurzarbeit teilte der US-Konzern mit, ein Gerichtsstreit um Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen wirke sich auf die Tätigkeit Amazons aus. Deshalb sei die Kurzarbeit beantragt worden, von der “andere Unternehmen profitiert haben”.

Das Ministerium erklärte, der Antrag sei abgelehnt worden, weil die Schließung der Logistikzentren nicht damit verbunden sei, dass weniger bestellt werde, sondern mit der Gerichtsentscheidung. Für diesen Fall sei Kurzarbeit nicht geplant.

Amazon darf nur bestimmte Bestellungen bearbeiten

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, in dem es um Schutzmaßnahmen für die Angestellten in Logistikzentren geht. Ein Berufungsgericht hatte Ende April weitgehend die Entscheidung der Vorinstanz im Pariser Vorort Nanterre bestätigt und entschieden, dass Amazon in Frankreich vorerst nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen darf. Dazu gehören Lebensmittel sowie Hygieneartikel und Medizinprodukte.

Diese Auflage gelte so lange, bis der Konzern seine Schutzmaßnahmen verbessert habe. Dazu müsse Amazon nun in allen Lagern eine Risikobewertung durchführen und erforderliche Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen treffen, wies das Gericht an.

Amazon hatte daraufhin seine Logistikzentren in Frankreich vorerst geschlossen. Den Angestellten sollten während der Schließung aber ihre vollen Gehälter ausgezahlt werden. Offenbar wollte Amazon mit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld eine Senkung seiner Kosten erreichen.

It is werde erwartet, dass die Schließung noch bis zum 8. Mai fortgesetzt werde, teilte das Unternehmen nun mit. Zudem sei für Dienstag ein Treffen mit Arbeitnehmervertretern geplant.

Gewerkschaft wirft Amazon unzureichende Schutzmaßnahmen vor

Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union syndicale Solidaires erwirkt worden. Die Gewerkschaft wirft Amazon vor, in den Lagern nicht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Angestellte die geforderten Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus Sars-CoV-2 einhalten können.

Amazon wies das zurück. Mitte April teilte das Unternehmen mit, in den vergangenen vier Wochen seien unter anderem 1,5 Millionen Schutzmasken und 27,000 Liter Hand-Desinfektionsmittel in die französischen Standorte gebracht worden. Auch Maßnahmen zur sozialen Distanzierung gebe is dort.

Der Onlinehändler ist derzeit vermehrt wegen Kritik an seinen Schutzmaßnahmen in den Schlagzeilen. Im April war bekannt geworden, dass Amazon in den USA zwei Mitarbeiterinnen entlassen hatte, weil diese dem Unternehmen mangelnden Klimaschutz und lückenhaften Schutz von Lagerarbeitern gegen das Coronavirus vorgeworfen hatten.

Icon: Der Spiegel

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