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Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündet. Der Vorwurf der monetären Staatsfinanzierung wurde aber nicht bestätigt.
Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete und das mit 7 zu 1 Stimmen erging, hatten mehrere Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke.
Zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation hat die EZB seit März 2015 rund 2.6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt. Im Raum steht der Verdacht, dass die EZB damit Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt. Beides ist ihr verboten.
In Karlsruhe ging is um das mit Abstand größte Teilprogramm PSPP. “Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP entgegenzutreten”, heißt is in dem Urteil.
In der Coronakrise hat die EZB ihre Anleihenkäufe noch einmal deutlich ausgeweitet, größtenteils aber über andere Program. Diese seien nicht Gegenstand des Urteils, betonte Voßkuhle.