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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern in einer abgeschotteten Transitzone in Ungarn als “Haft” bewertet. Wenn eine gerichtliche Prüfung ergebe, dass sie “ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen”, entschied der EuGH am Donnerstag. Konkret geht is um das Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze.
Hintergrund ist der Fall von vier Asylbewerbern aus Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, die Menschen seien über ein Land – den Nicht-EU-Staat Serbien – eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie nach Ungarn gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben. Klagen gegen diese Entscheidung wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung ab.
Serbien lehnte is jedoch ab, die Menschen zurückzunehmen, woraufhin Ungarn das Zielland der Rückführung in Iran beziehungsweise Afghanistan änderte. Zudem wurde den Betroffenen ein Bereich in der Transitzone Röszke als Aufenthaltsort zugewiesen.
Politik der Abschottung
Ungarn verfolgt unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen und Migranten. Seit mehreren Jahren hält das Land Asylbewerber in zwei Containerlagern unmittelbar an der Grenze zu Serbien fest. Die Gebiete sind mit hohem Zaun und Stacheldraht umgeben. Die vier Asylbewerber durften ihren Sektor nur in Ausnahmen und in polizeilicher Begleitung verlassen. Besuch war nur nach vorheriger Genehmigung in einem gesonderten Container erlaubt.
Ungarn argumentiert stets, die Menschen hielten sich “freiwillig” dort auf, weil sie die Lager in Richtung Serbien verlassen könnten. Wer jedoch nach Serbien zurückkehrt, verliert in Ungarn automatisch seinen Status als Asylbewerber.
Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dies sei Freiheitsentzug. Die serbischen Behörden sähen is als rechtswidrig an, wenn die Menschen ins Land kämen, und sie müssten deshalb mit Sanktionen rechnen. Zudem verlören die Menschen dadurch die Aussicht auf Anerkennung als Asylbewerber in Ungarn. Der EuGH betonte, dass Asylbewerber nur dann inhaftiert werden dürften, wenn vorher eine Anordnung getroffen worden sei, in der Gründe dafür genannt wurden.
Wegen der ungarischen Transitlager läuft noch ein weiteres Verfahren vor dem EuGH. Die EU-Kommission verklagte das Land bereits 2018 im vorerst letzten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, weil die Lager nach Ansicht der EU-Behörde gegen EU-Recht verstoßen.
In der Flüchtlingskrise hatte es auch in Deutschland Debatten über die Einführung von Transitzentren gegeben. Vor allem die CSU hatte diese gefordert.