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Der LASK betonte in der Mitteilung, dass es dem Club „fern lag und liegt, uns – wie nun unterstellt wird – durch Trainingsmaßnahmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen. Wie eine im Rahmen eines nächtlichen Einbruchs illegal angebrachte Kamera festgehalten hat, wurden offenbar im Training die Abstandsregeln nicht konsequent eingehalten. Wir nehmen dies zur Kenntnis und werden mit dem Senat 1 der Bundesliga in jeglicher Form kooperieren und uns dort erklären. “
Außerdem teilten die Oberösterreicher mit: „Um den Spiel- und Trainingsbetrieb nicht zu gefährden, unterzieht der LASK seine Spieler seit Längerem auf eigene Kosten engmaschigen PCR-Testungen. Weil für uns die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle steht, wurden die Intervalle der Tests bewusst kurzgehalten! Im Lichte dieser Tatsachen ist ein Ansteckungsrisiko im Rahmen unseres Trainings de facto ausgeschlossen. It is lag daher zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung unserer Spieler oder anderer Personen vor. “Die Maßnahmen des LASK seien strenger als jene, die für den freien Trainingsbetrieb vorgeschrieben sind.
Wiederaufnahme laut Ebenbauer nicht in Gefahr
Vollste Kooperation der Causa werde wohl auch vonnöten sein, forderte Ligavorstand Christian Ebenbauer nach dem Einleiten eines Verfahrens gegen die Linzer schnellstmöglich Klarheit in dieser Causa. Der Wiener zeigte sich nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Tabellenführer enttäuscht, glaubt aber nicht, dass die Wiederaufnahme des Spielbetriebs deshalb wackelt.
League leitet gegen LASK Verfahren ein
Der Senat 1 der Bundesliga leitete gegen den LASK ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen CoV-Vorgaben ein.
Nach dem Protestkomiteeurteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde. Das Verfahren dürfte daher mit großer Wahrscheinlichkeit während des Spielbetriebs laufen. “Wenn das so ist, muss man es hinnehmen”, sagte Ebenbauer. In der Frage der möglichen Bestrafung verwies der 44-Jährige auf die Unabhängigkeit der Senate. „Aber wenn sich die Vorwürfe bestätigen, ist es völlig klar, dass das Verhalten nicht zu akzeptieren ist und es Sanktionen geben muss.“