In der Union ist Streit über das EZB-Urteil ausgebrochen



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Ralph Brinkhaus hatte am Dienstag offenkundig wenig Interesse, Meinungsverschiedenheiten in den eigenen Reihen zu befeuern. Als der CDU-Mann und Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag vor Beginn einer weiteren virtuellen Zusammenkunft der Abgeordneten gefragt wurde, ob man denn auch über das Urteil des Bundesverfastergerte zer Anteihenkaufprogramm der Europäis „Selbstverständlich“ werde darüber geredet werden. Man sitze „im Hintergrund“ zusammen und spreche darüber, wie die Unionsfraktion sich zu der Kritik aus Karlsruhe an der EZB verhalten solle.

Eckart Lohse

Doch schon der Hinweis auf den hintergründigen Charakter dieser Erörterungen ließ klarwerden, dass von Brinkhaus eine inhaltliche Festlegung nicht zu erwarten wäre. Seinen neben ihm stehenden Stellvertreter Carsten Linnemann, dessen kritischer Blick auf ein bisweilen zu großes Regelungsbedürfnis der Europäischen Union bekannt ist, ließ Brinkhaus erst gar nicht zu Wort kommen. Nächstes Thema.

Um Beruhigung bemüht

Nachdem zunächst der Europäische Gerichtshof das Vorgehen der EZB gutgeheißen hatte, waren die Karlsruher Richter vor einer Woche in einem Urteil zu der Auffassung gekommen, dabei sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wor In der Union, die sich gerne als Hüterin der europäischen Werte darstellt, war allen schnell klar, dass es ein schwieriges Signal ist, wenn das höchste Gericht des größten Mitgliedstaates derart offen die Entscheidung des obersten europäischen Gerichts in Zwe

Am Montag hatte is seitens der Bundesregierung noch Bemühungen um eine Beruhigung des Konflikts und um eine möglichst pragmatische Beilegung gegeben. In der Sitzung des CDU-Präsidiums hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht, dass eine Erläuterung der Anleihekäufe durch die EZB als Reaktion auf den Urteilsspruch der Karlsruher Richter schon weiterführen könne. Regierungssprecher Steffen Seibert ergänzte wenig später: „Es gilt nach wie vor, dass der Europäische Gerichtshof der sogenannte Hüter der europäischen Verträge ist.“ Das habe das Bundesverfassungsgericht „nach unserer Auffassung“ nicht angezte Es habe lediglich gemahnt, in diesem Fall eine sorgfältige Abwägung und Begründung vorzunehmen. „Den grundsätzlichen Auslegungsvorrang des Europäischen Gerichtshofs zweifelt das Bundesverfassungsgericht nach unserer Analyze des Urteils also nicht an.“

„Halte ich für fatale Entscheidung“

Doch da war das Kind schon ziemlich tief in den Brunnen gefallen, wie am Dienstag deutlich wurde. Ausgerechnet zwei der Anwärter auf den CDU-Vorsitz und damit die Kanzlerkandidatur nutzten den Streit, um wieder aus der Deckung zu kommen. In diese hatten sie sich begeben, weil sie nicht zur Exekutive gehören und daher in den ganz von der Corona-Krise bestimmten vorigen zwei Monaten wenig zu sagen hatten. Norbert Röttgen, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, stellte sich scharf gegen das Urteil aus Karlsruhe. „Das ist das erste Mal, dass ich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für fatal halte“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Röttgen scheint die Hoffnung der Kanzlerin nicht zu teilen, dass der Konflikt mit ruhigem Vorgehen gelöst werden kann.

Seiner Meinung nach führen die Karlsruher Richter „Deutschland in einen Konflikt mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Union, der nicht lösbar ist“. Röttgen, der Außen- und Europapolitiker, sorgt sich, dass EU-kritische Länder sich auf das Urteil aus Deutschland berufen könnten. „Bezeichnenderweise kam ein Glückwunsch von der nationalkonservativen Regierung in Polen.“ Unterstützt wurde er aus der Schwesterpartei.

„Rote Linie“ überschritten

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber warf dem deutschen Gericht vor, eine „rote Linie“ überschritten zu haben. Er sei „auf der Seite von Norbert Röttgen“. Allerdings stellte Ferber nicht in Frage, dass Deutschland das Recht habe, mehr Informationen über das Anleiheprogramm der EZB zu erhalten. Auch zeigte er sich im Deutschlandfunk skeptisch, was ein Vertragsverletzungsverfahren angeht, das die Europäische Union in Erwägung zieht. An deren Spitze steht in Person von Ursula von der Leyen nicht nur eine Deutsche, sondern auch noch eine CDU-Politikerin.

Die Gegenposition nahm Friedrich Merz ein, einstmals Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag und wie Röttgen einer der Anwärter auf den CDU-Vorsitz mit festem Blick aufs Kanzleramt. „Der Satz aus der EU-Kommission, dass nämlich europäisches Recht immer Vorrang hat vor nationalem Recht, ist in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. An seine Seite stellte sich am Dienstag Carsten Linnemann, der am Ende doch noch zu Wort kam, als sein Chef Brinkhaus im Fraktionssaal verschwunden war. The weekend is „plausibel“, dass die EZB für ihr Vorgehen eine tiefer gehende Begründung liefern müsse.

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