Luzerner Stadtrat erlaubt Restaurants und Läden die Nutzung von öffentlichem Grund – unter diesen Bedingungen



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Verkauf auf Strassen und Tische auf Parkplätzen: Gastrobetriebe und Läden in der Stadt Luzern sollen auf Beschluss des Stadtrats hin vermehrt auch öffentlichen Raum nutzen dürfen. It is gelten allerdings gewisse Auflagen.

(lil) Restaurants und Verkaufsgeschäfte sind nun wieder offen. Wegen der Hygienevorschriften dürfen sich in den Betrieben aber deutlich weniger Personen aufhalten. Das stellt insbesondere Restaurants vor eine grosse Herausforderung, schreibt die Stadt Luzern. Die Frage, die sie sich stellen müssen: Ist eine Wiederöffnung vor diesem Hintergrund überhaupt rentabel?

Ende April reichte die CVP-Fraktion deswegen das dringliche Postulat «Unkomplizierte Unterstützung für das Gastgewerbe – flexible Nutzung des öffentlichen Raumes» ein. Die SP-Fraktion hat anfangs Mai ein ähnliches Postulat eingereicht. Der Stadtrat kommt den Vorstössen nach, indem er dem Gewerbe öffentlichen Grund zur Verfügung stellt. Bis Ende Oktober 2020 kann unter gewissen Auflagen auf ein Baubewilligungsgesuch verzichtet werden. Konkreter heisst das:

  • Grundsätzlich sollen Anliegen bewilligt werden, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sich kaum neue Nutzungskonflikte (etwa lärmbedingt mit Nachbarn) ergeben. Auch müssen sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt werden. Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen (STAV) entscheidet jeweils für den Einzelfall, ob öffentlicher Grund zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Gesuche um die Erweiterung bestehender Boulevardflächen werden geprüft und die mögliche Erweiterung mit den Gesuchstellern besprochen. Sie kann danach sogleich umgesetzt werden. Auf ein Baubewilligungsverfahren wird verzichtet. It is besteht eine Widerrufsmöglichkeit und die Bewilligungen sind bis Ende Oktober 2020 befristet.
  • Diese obigen Bestimmungen gelten nicht für Lokale, die über keine Boulevardfläche verfügen. Die Neuvergabe von Boulevardflächen wird aber derzeit geprüft. Bislang ist hier aber ein Baubewilligungsverfahren unumgänglich.
  • Von einer zusätzlichen Nutzung von Park- und Grünanlagen will der Stadtrat möglichst absehen. Sie sollen weiterhin als Rückzugsorte ohne Konsumationszwang gelten.
  • You give Einrichten von Wartezonen und der Verkauf auf Strassen und Plätzen vor den Läden soll möglich sein. Um Nutzungskonflikten vorzubeugen, werden die einzelnen Gesuche geprüft.
  • Die gastronomische Nutzung von Parkplätzen und Strassen soll auf ein Gesuch hin eingeschränkt möglich sein. Strassensperrungen sollen aber Ausnahme bleiben.

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