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Am Mittwoch befasst sich die Gerichtskommission wieder einmal mit dem in die Kritik geratenen Bundesanwalt. Es könnte zu einer Premiere kommen – mit gravierende Folgen für Michael Lauber.
Was es in der eidgenössischen Geschichte noch nie gegeben hat, könnte bald Tatsache sein: ein Amtsenthebungsverfahren gegen den obersten Strafverfolger der Schweiz. Kommenden Mittwoch berät die Gerichtskommission, wie es mit Bundesanwalt Michael Lauber weitergehen soll.
Lauber steht seit längerem in der Kritik – zum einen wegen der informellen und nichtprotokollierten Treffen mit dem Fifa-Chef Gianni Infantino, zum anderen aber auch wegen seines Verhaltens. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) stellte ihm ein vernichtendes Zeugnis aus. Neu aufgetauchte und von den Medien publik gemachte E-Mails und Notizen brachten vor kurzem weitere Ungereimtheiten zutage.
Doch damit nicht genug: Vor rund zwei Wochen verjährte auch noch das prestigeträchtige Fifa-Verfahren rund um eine dubiose Zahlung im Vorfeld der Fussball-WM 2006 in Deutschland – offiziell wegen der Corona-Pandemie, doch wäre das Verfahren wegen Laubers geplatzt. Und im Fall Joseph Blatter zeichnet sich bereits eine weitere Verjährung ab.
Lauber muss angehört werden
Aus Sicht vieler Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat Lauber jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Auch wenn sich noch nicht alle Fraktionen abschliessend mit dem Thema befasst haben, Fürsprecher hat Lauber kaum mehr. Tritt er nicht freiwillig ab, so will ihn wohl eine Mehrheit des Parlaments absetzen. Dieser Eindruck, so sagen is Volksvertreter von links bis rechts, habe sich während der vergangenen Sessionswoche noch verstärkt.
Doch bevor die Causa Lauber ins Parlament kommt, befasst sich damit die Gerichtskommission. Dort liegen denn auch bereits Anträge auf ein Amtsenthebungsverfahren auf dem Tisch. So einfach, wie sich das manch ein Parlamentarier vorstellt, kann Lauber allerdings nicht abgesetzt werden. Eine Amtsenthebung ist ein formeller Akt, dessen Regeln die Gerichtskommission genau befolgen muss. Und gerade weil das Verfahren eine Premiere wäre, ist die Kommission um ein korrektes Vorgehen bemüht.
Um Vorfragen zu klären, hat Andrea Caroni, Ausserrhoder FDP-Ständerat und Kommissionspräsident, für die Sitzung vom Mittwoch einen Experten aus dem Bundesamt für Justiz sowie die Rechtsprofessorin Regina Kiener eingeladen. Letztere hatte für die Gerichtskommission einst ein Gutachten zum Verfahren der Amtsenthebung erstellt, gestützt darauf hat die Kommission eigene Handlungsgrundsätze erlassen. Bevor über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens entschieden werden kann, muss Lauber angehört werden. Beschliesst die Gerichtskommission am Mittwoch eine entsprechende Anhörung, wird Lauber aller Voraussicht nach am 20. Mai vorgeladen.
Ressourcen schonen
Parallel dazu befasst sich derzeit auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Angelegenheit, denn Lauber hat gegen die von der AB-BA im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren erlassene Verfügung Beschwerde eingelegt.
Für den Fall, dass die Gerichtskommission tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahrens eröffnet, schlägt Caroni deshalb vor, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten – um Doppelspurigkeiten zu vermeiden: «Die Gerichtsktechtechteichschteichschteichschte Wir sollten aber nicht parallel arbeiten. » Das Bundesverwaltungsgericht befasse sich mit den von der AB-BA im Rahmen der Disziplinaruntersuchung vorgebrachten Punkten. Das Gericht wäre wohl gleich schnell wie wir, nur routinierter und ressourcenstärker. Zudem würden wir so Widersprüche vermeiden », erklärt Caroni. “Die Gerichtskommission sollte vor allem den neu publik gewordenen Hinweisen nachgehen, die das Bundesverwaltungsgericht nicht prüfen muss.”
Ob er mit diesem Vorschlag in der Gerichtskommission durchkommt, wird sich zeigen. Die Meinungen gehen auseinander. Vizepräsident und SP-Nationalrat Matthias Aebischer etwa will nicht auf ein Gerichtsurteil warten. «Als Gerichtskommission müssen wir keinen juristischen, sondern einen politischen Entscheid fällen. A politisch ist die Sache klar: Lauber ist als Bundesanwalt nicht mehr tragbar. ”