Contact-Tracing via Smartphone – App des Bundes soll ab Mitte Mai verfügbar sein – News



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Bei der heutigen Fragerunde mit Experten des Bundes und der Covid-19-Taskforce gab es Neues zur vom Bund geplanten App.

“Die Forderungen nach Dezentralität und Anonymität sind erfüllt”, schreibt der Bundesrat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Darin geht is um die Contact-Tracing-App des Bundes, die kurz vor der Lancierung steht.

Bei der App DP-3T handle sich um ein freiwilliges, digital Hilfsmittel für Massnahmen gemäss dem geltenden Epidemiengesetz, schreibt er weiter. Somit bestehe bereits eine gesetzliche Grundlage zu deren Einführung.

Die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats fordern allerdings weitere Abklärungen zu den Auswirkungen, die deren Anwendung auf die Privatsphäre haben könnte. They have understood Motionen eingereicht.

Timing hängt von Apple und Google ab

Und das ist nicht das einzige Problem, mit der die App, die von der ETH und der EPFL mitentwickelt wird, konfrontiert ist. Eigentlich sollte sie bis am 11. Mai fertiggestellt werden. Doch wie Marcel Salathé, Leiter Expertengruppe “Digital epidemiology” und Professor an der EPFL in Lausanne am heutigen “Point de Presse” sagte, hänge der Termin auch von Apple und Google ab.

Die beiden grössten Anbieter von Smartphone-Betriebssystemen müssten ihrerseits noch grünes Licht geben und die App in ihren Stores zum Download zur Verfügung stellen. Das werde in der zweiten Mai-Hälfte der Fall sein, schätzt Salathé. Auf jeden Fall werde es davor schon eine erste Version geben.

So funktioniert die Contact-Tracing-App

  • Erkrankt eine Person am Coronavirus, bekommt sie einen Code, mit dem sie ihre Daten in der App hochladen kann.
  • Jene Personen, die die App ebenfalls installiert haben und mit der infizierten Person Kontakt hatten, werden informiert.
  • Sie werden gebeten, eine Hotline anzurufen. Ob yes dies tun und den Anweisungen Folge leisten, ist ihnen überlassen.
  • In einer ZHAW-Umfrage erklärten sich allerdings 60 Prozent der Befragten bereit, die App zu installieren und zu nutzen.

Grundsätzlich sei das Protokoll der Schweizer Contact-Tracing-App bei Apple und Google gut angekommen. Auch andere Länder hätten sich interessiert gezeigt. Dass die via Bluetooth empfangenen Daten nicht zentral abgespeichert würden, entspreche unserem Privatsphäre-Empfinden.

Der Datenschutz sei also jederzeit gewährleistet, betont Salathé. It is würden dabei keine persönlichen Daten gesammelt und auch keine Standorte aufgezeichnet. Und man könne die App auch wieder vollständig entfernen.

Apps zum Aufspüren von Kontakten gebe es schon in asiatischen Ländern, doch entsprächen sie nicht den hiesigen Vorstellungen von Privatsphäre, sagte er. Deshalb hätten sich Forschende zusammengetan, um eine Lösung zu suchen, die mit dem hiesigen Verständnis von Privatsphäre vereinbar sei.

Rolle der Kinder bei Ansteckung bleibt unsicher

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Die Rolle von Kindern und Jugendlichen bei der Übertragung des Coronavirus bleibt höchst unsicher. Das steht in einer am Freitag publizierten Untersuchung der wissenschaftlichen Covid-19-Taskforce des Bundes.

Es brauche dringend grössere Studien, welche weitere Erkenntnisse bringen sollen, schreiben die Wissenschaftler. “It is kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kinder das Virus weitergeben können”, sagte Matthias Egger, Präsident der Taskforce des Bundes, vor den Medien. Sie steckten sich aber weniger oft an als Erwachsene. Das Risiko für eine Ansteckung sei etwa ein Drittel so hoch wie bei Erwachsenen. “Diese Epidemie wird also nicht durch die Kinder angetrieben.” Sie spielten nicht eine wichtige Rolle in dieser Epidemie.

Es bestehe also kein Problem, wenn jetzt die Schulen geöffnet würden, unterstrich Daniel Koch, Delegierter des Bundes für Covid-19, seine Aussagen. “It is wird nicht zu einer Epidemie zwischen den Kindern kommen.” Auch Umarmungen von Kleinkindern mit Grosseltern seien nicht problematisch.

Koch betonte, dass seine Aussagen selbstverständlich für gesunde Kinder gälten. “Kranke Kinder können das Virus selbstverständlich weitergeben.” Aber kranke Kinder gehörten weder in die Schule noch zu den Grosseltern. (sda)

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