Aargauerin (54) stirbt – ihr Arzt hat ihr ein falsches Medikament verschrieben – Kanton (Aargau) – Aargau



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Ein Tod, der verhinderbar gewesen wäre. Immer wieder wird das abrupte Ende des Lebens einer zweifachen Mutter am Montag vor Obergericht auf diese Weise beschrieben. Mit nur 54 Jahren verstarb die Aargauerin im Mai 2015 ganz plötzlich – nachdem sie ein Medikament eingenommen hatte, das ihr Hausarzt ihr wegen einer akuten Bronchitis wenige Stunden vorher verschrieben hatte. Sie erlitt einen allergischen Schock. Vor den Augen ihres damals 22-jährigen Sohnes beginnt sie zu husten, übergibt sich und bittet ihn, einen Krankenwagen zu rufen. Dann kollabiert sie und fällt ins Koma. Trotz der Wiederbelebungsmassnahmen stirbt sie kurze Zeit später im Kantonsspital in Aarau. Nebst ihrem Sohn hinterlässt die Verstorbene auch eine damals 17-jährige Tochter. Beide waren sie gestern an der Verhandlung vor Obergericht anwesend. Begleitet wurden sie von der Schwester der Verstorbenen.

Doch wieso konnte is überhaupt so weit kommen? Vor Gericht standen sowohl der Hausarzt der verstorbenen Frau als auch die Apothekerin, die ihr das Medikament – ein Antibiotikum namens «Cefuroxim» – im Mai 2015 ausgehändigt hatte. Die Apothekerin liess sich von der Verhandlung vor Obergericht coronabedingt dispensieren. Ihr Mann gehöre zur Risikogruppe, hiess es in der Begründung. Bereits im November 2018 mussten sich der Arzt und die Apothekerin vor dem Bezirksgericht Kulm wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Staatsanwalt beantragte damals für beide eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen und eine Busse. Verurteilt wurde jedoch nur die Apothekerin, der Arzt bekam einen Freispruch. Aus den Unterlagen, die ihm vorlagen, sei nicht ersichtlich gewesen, dass die Frau an einer Allergie litt, so die Begründung.

Die Apothekerin hingegen wurde vom Computersystem der Apotheke über die zahlreichen Allergien der Stammkundin gewarnt: «Achtung / Attention: Allergie auf Penicillin, Sorbinsäure, Mephadolor NEO, Cefuroxim, Diclofenac». Die Nachfrage, ob sie das Medikament gut vertrage, soll die Verstorbene bejaht haben. Auf eine Nachfrage beim Hausarzt oder eine Rücksprache mit der Inhaberin der Apotheke verzichtete die Apothekerin. Sie gab das Antibiotikum trotz Warnung ab. Ein verhängnisvoller Fehler.

Freispruch für Apothekerin gefordert

Der Verteidiger der Apothekerin forderte vor Obergericht nun einen Freispruch. Die Angehörigen der Verstorbenen forderten hingegen auch für den Arzt, der das Antibiotikum verschrieb, einen Schuldspruch. “Wir wünschen uns Gerechtigkeit”, sagte der Sohn der Frau in einer Verhandlungspause. “In unseren Augen sind beide verantwortlich.” Vor Gericht wurde nebst dem beschuldigten Arzt ein Gutachter befragt. Wenn ein Patient einmal überempfindlich auf einen Wirkstoff reagiert habe, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es wieder passieren wird, sagte er. Möglich sei es auch, dass eine Person beim ersten Einnehmen eines Wirkstoffes nicht so schwere Symptome habe wie beim nächsten Mal. Anhand der Krankengeschichte habe man gesehen, dass die Patientin in Vergangenheit bereits auf das Medikament reagiert hatte

Doch dem Hausarzt fehlte laut eigener Aussage der Grossteil der Krankenakten: “Sie hatte öfters den Hausarzt gewechselt”, sagte er. Die Frage, ob sie Allergien hatte, soll sie verneint haben, woraufhin er ihr das Antibiotikum verschrieb. Das Urteil steht noch aus.

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