30 Euro geraubt: Zehn Jahre Haft für 24-Jährigen



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Ein Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Mann im Herbst 2019 in einem Klagenfurter Park einem 17-Jährigen mit vorgehaltenem Messer 30 Euro geraubt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der acht Mal einschlägige vorbestrafte Angeklagte war nicht geständig – er brachte einen völlig anderen Ablauf der Ereignisse ins Spiel. So habe er bei dem 17-jährigen Opfer vor der Tat Cannabis bestellt und diesem auch Geld im Voraus bezahlt. Da die Lieferung ausblieb, habe er ihn sich vorgeknöpft und ihm drei Päckchen Cannabis abgepresst. Deshalb bekannte er sich “nur” der schweren Nötigung schuldig, nicht aber des schweren Raubes, worauf eine viel höhere Strafdrohung steht.

Das Opfer hatte diesen Ablauf am ersten Verhandlungstag im Jänner aber bestritten und war bei seiner Version geblieben, dass ihn der 24-Jährige überfallen hatte – eine Cannabisbestellung zuvor habe es nicht gegeben. Bei der Verhandlung am Mittwoch sagte schließlich ein von der Verteidigung beantragter Zeuge, ein 22-jähriger Bekannter des Angeklagten, aus. Aus einer Entlastung des Angeklagten wurde nichts – vielmehr blieb auch er bei seiner Aussage, nämlich der, dass er am fraglichen Tag mit dem 24-Jährigen unterwegs, aber zur Tatzeit von ihm getrennt gewesen sei und deshalb von der Tat gar nichts mitbek.

Mehrere Vorstrafen

Richter Matthias Polak, der dem Schöffensenat vorsaß, sagte in seiner Urteilsbegründung, die Verantwortung des Angeklagten sei “lebensfremd” gewesen: “Wenn es sich bei dem 17-Jährigen tatsächlich um einen Cannabisdealer handelt, der den Teufel tun und sofort nach so einem Vorfall den Notruf wählen. ” Das Opfer und auch der zweite Zeuge seien immer bei ihren Aussagen geblieben, während der Angeklagte seine Verantwortung mehrmals geändert habe. Zuerst habe er überhaupt geleugnet, mit dem 17-Jährigen zusammengetroffen zu sein.

Milderungsgrund stellte das Gericht keinen fest, erschwerend fielen aber die Vorstrafen des Mannes ins Gewicht, ebenso wie der rasche Rückfall und die Tatbegehung während offener Probezeit. Da im Fall des Mannes auch die “Strafverschärfung bei Rückfall” zum Tragen kommen hätte können, wären sogar 20 Jahre Haft möglich gewesen.

Der Verteidiger des 24-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Ines Küttler gab keine Erklärung ab.

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